Eidgenössische Volksinitiative zur Einführung der automatischen Mikrosteuer auf Bundesebene. Die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer und die Stempelabgabe sind durch die Mikrosteuer zu ersetzen.
Sie besteuert nicht länger die Arbeit des Menschen, sie besteuert die Arbeit des Geldes. Die Mikrosteuer beruht damit auf einer anderen Logik. Infolge der Finanzialisierung und der Digitalisierung der Wirtschaft beträgt heute der gesamte Zahlungsverkehr allein in der Schweiz weit über CHF 100'000 Milliarden, das entspricht über 150-mal unserem Konsumieren und Sparen, d.h. dem Bruttoinlandprodukt (BIP). Offensichtlich existiert neben der Realwirtschaft eine Parallelwirtschaft, die den Grossteil des Finanzsystems für sich in Anspruch nimmt.
Erhebt man auf einer Summe von CHF 100'000 Milliarden pro Belastung und pro Gutschrift eine einheitliche Mikrosteuer von 0.25 Promille (25 Rappen auf 1000 Franken), ist der Ertrag CHF 50 Milliarden. Damit können auf Bundesebene die Mehrwertsteuer (CHF 23 Milliarden), die direkte Bundessteuer (CHF 22 Milliarden) und die Stempelabgaben (CHF 2 Milliarden) ersetzt werden. Der Fiskalbedarf (Steuern und Abgaben) um das Gesamtbudget der Schweiz inklusive Sozialaufgaben wie AHV und Gesundheitswesen zu finanzieren liegt bei CHF 250 Milliarden.
Nein. Mit CHF 50 Milliarden Ertrag aus der Mikrosteuer können bereits drei Steuern auf Bundesebene, nämlich die Mehrwertsteuer (CHF 23 Milliarden), die direkte Bundessteuer (CHF 22 Milliarden) und die Stempelsteuer (CHF 2 Milliarden) ersetzt werden.
Teilweise ja. Sie bezahlen die Mikrosteuer auf allen eigenen Zahlungen und auf dem Eigenhandel. Für ihre Kunden sind die Banken die Abwickler des Zahlungsverkehrs. Als solche erheben sie die Mikrosteuer automatisch bei uns allen bei jeder Geldgutschrift und jeder Geldbelastung und liefern den Ertrag an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ab.
Im Finanzsektor sind Käufe und Verkäufe mehrwertsteuerfrei. Mit der Mikrosteuer leistet nun auch die Finanzwirtschaft automatisch einen Beitrag an das nationale Steueraufkommen. Der gesamte Handel (Kundenhandel wie Eigenhandel) der Finanzinstitute wird mikrobesteuert. Auch der Geldverkehr zwischen den Banken und der Nationalbank (Interbank Zahlungsverkehr) 2 unterliegt konsequenterweise der Mikrosteuer. Mit der Mikrosteuer werden Finanzwirtschaft und Realwirtschaft steuerlich gleichbehandelt.
Ja. Die Finanzinstitute sind als Abwickler des Zahlungsverkehrs verpflichtet, die Mikrosteuer auf jeder Belastung und jeder Gutschrift zu erheben und den Ertrag an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV abzuliefern. Für diesen Dienst sind die Abwickler angemessen zu entschädigen. Die Entschädigung dürfte für Banken einträglich sein, das Inkasso für die ESTV ist für sie ein Geschäft ohne Risiko. Abwickler sind heute vor allem Finanzinstitute, in naher Zukunft könnten jedoch neue Technologie-Konzerne im Zahlungsverkehr noch aktiver werden als sie es heute schon sind. Da auch sie einen Leistungsauftrag übernehmen, sind sie zu entschädigen wie die übrigen Abwickler.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Man muss jedoch bedenken, dass der Bargeldbezug am Geldautomaten ebenfalls unter die Mikrosteuer fällt. Ausserdem stellt sich die Frage, inwiefern es sich lohnt, wegen 25 Rappen Mikrosteuer auf tausend Franken wieder vermehrt auf Barzahlungsverkehr umzusteigen.
Werden Zahlungen für Personen mit Steueransässigkeit in der Schweiz durch eine Bank im Ausland ausgeführt, so gilt gemäss Initiativtext für diese Personen die Selbstdeklaration.
Auch heute muss man zuhause aufbewahrtes «Gold und Bargeld» oder im Ausland gehaltene Vermögenswerte selber deklarieren. Die Selbstdeklaration von Zahlungen im Ausland ist administrativ einfach. Jede Bank kann für ihre Kunden die Summe der Gutschriften und der Belastungen «per Knopfdruck» ausweisen.
Das können sie. Das gilt aber für jedes Steuersubstrat. Gehen z.B. Festanstellungen verloren, schwanken auch die Einnahmen aus der Einkommenssteuer etc. Aber man rechne: 0.25 Promille automatische Mikrosteuer auf CHF 100'000 Milliarden Zahlungsverkehr generieren einen Ertrag von CHF 50 Milliarden. Sollte der Zahlungsverkehr - als übertriebenes Beispiel - um 80 % auf CHF 20'000 Milliarden zurückgehen, müssten die 0.25 Promille auf 1.25 Promille pro Belastung und pro Gutschrift angehoben werden. Das ist nach wie vor eine Mikrosteuer, eine «schmerzfreie» Steuer.
Das könnte der Fall sein. Jede Finanzorganisation ist sich allerdings bewusst, dass die Schweiz für den Zahlungsverkehr eine phänomenale Infrastruktur zur Verfügung stellt. Sie ist nicht nur hochtechnologisch, sie beruht auch auf der Expertise unserer Banken, der Sicherheit unseres Rechtssystem und unserer politischen Stabilität. Hinzu kommt, dass der Zahlungsverkehr unter der Obhut der SNB steht. In der Finanzkrise von 2008 hat die SNB zusätzlich die Funktion des Geldmarktes und damit der täglichen Geldversorgung für die Finanzindustrie übernommen. Wegen der Einführung einer Mikrosteuer wird ein seriöses Finanzinstitut die Schweiz nicht verlassen. Mit der Verlagerung der Tätigkeit ins Ausland unterstellt sich das Finanzunternehmen einer komplexen und «ungewohnten» Jurisdiktion. Das «Patronat SNB» steht ihm nicht länger zur Verfügung. Auch werden die CEOs von Finanzunternehmen realisieren, dass die Mikrosteuer ihnen persönlich Steuererleichterungen bringt. Kaum ein Finanzunternehmen wird auf die gute Infrastruktur der Schweiz verzichten wollen, es sei denn, es scheue die verbesserte Transparenz, die die Mikrosteuer bewirkt. Verlassen «lichtscheue» Organisationen die Schweiz, trägt das Land weniger Reputationsrisiko.
Da in der Schweiz die Abwickler von Zahlungen für ihre Steuerinkassodienste entschädigt werden, haben Finanzinstitute vielmehr alles Interesse, möglichst viele Zahlungen hier abzuwickeln. So ist ihr Verdienstanteil grösser; zudem gilt: je grösser der Zahlungsverkehr, desto tiefer, d.h. desto «schmerzfreier» kann die Mikrosteuer angesetzt werden.
Nein. Nicht alle Statistiken sind öffentlich zugänglich. Beispielsweise ist die Grösse des internen Zahlungsverkehrs der Banken ein «Bankgeheimnis». Seit 2013 macht die SNB keine Angaben mehr über Giroüberträge; als Begründung wird angegeben, Giroüberträge seien keine echten Zahlungen (sic). Gemäss Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Finfrag) ist seit 2017 eine Statistik über Derivatgeschäfte zu publizieren. Anfang Oktober 2017 wurden CHF 1.37 Millionen Milliarden an open positions publiziert, ab Januar 2018 lagen die Angaben 95% tiefer. Eine parlamentarische Interpellation erhielt keine schlüssige Erklärung zum «Verschwinden» von 100'000en von Milliarden. Die Frage bleibt im Raum, gibt es einen Plan B seitens Landesregierung und SNB, sollten Geldmassen im erwähnten Ausmass einmal in Schieflage geraten. Zum Vergleich: das BIP der Schweiz ist CHF 700 Milliarden, die Bilanzsumme der SNB CHF 800 Milliarden.
Kommt es zu einer Finanzkrise, wird das Finanzsystem mit unseren Steuergeldern gestützt und geschützt. Um den Kollaps zu verhindern, musste die Schweizer Regierung 2008 die UBS mit CHF 50 Milliarden stützen. Das entspricht den Jahreseinnahmen des Bundes aus der Mehrwertsteuer und der 4 direkten Bundessteuer. Die politische Problematik ist: der Steuerzahler haftet unfreiwillig, und er weiss auch nicht, wofür und in welchem Ausmass er haftet. Die haftenden Steuerzahler haben Anspruch auf Transparenz und Wahrheit.
Der Mikrosteuer wird vorgeworfen, sie sei eine (unmögliche) Belastung für Firmen mit sehr hohen Umsätzen aber wenig Gewinn. Unternehmen mit wenig Gewinn belasten den Staat und seine Infrastruktur genauso wie profitable Firmen. Mit der Mikrosteuer leistet jedermann automatisch seinen Beitrag zum nationalen Steueraufkommen. Der Sozialisierung von Verlusten wird ein Riegel geschoben.
Nein. Sie ist kein Umbau der Finanzwirtschaft.
Grundsätzlich ja, falls der Ertrag der Mikrosteuer dafür ausreichend ist und falls das Parlament in Bern einen solchen Entscheid fällt. Diese Entscheidung wie andere Budgetentscheidungen wird auch in Zukunft das Parlament in Bern fällen.
Das Aufwandbudget des Bundes für 2020 sieht wie folgt aus:
2020 Budget | ||
Soziale Wohlfahrt | 24'150 | 32.2% |
Finanzen und Steuern | 11'075 | 14.8% |
Verkehr | 10'372 | 13.8% |
Bildung und Forschung | 8'095 | 10.8% |
Sicherheit | 6'383 | 8.5% |
Landwirtschaft und Ernährung | 3'663 | 4.9% |
Beziehungen zum Ausland | 3'651 | 4.9% |
Übrige Aufgabengebiete | 7'688 | 10.2% |
| 75'077 | 100.0% |
Je nach Situation kann der überschiessende Ertrag der Mikrosteuer auch für Infrastrukturaufgaben eingesetzt werden, oder zur Rückzahlung von Steuern.
Für langfristige Investoren mit wenig Transaktionen fällt die Mikrosteuer nicht ins Gewicht. Hochfrequenzhandel, Overtrading etc. werden mit der Mikrosteuer allenfalls unprofitabel.
Die Wertschöpfung der Banken ist in den letzten Jahren zurückgegangen, da in internationalen Gerichtsverhandlungen und Prozessen Fehlverhalten und Altlasten aufgearbeitet werden mussten. Der Bankenplatz Schweiz hatte für diverse Entschädigungen und Bussen aufzukommen. Heute müssen sich die Banken grossen Herausforderungen stellen. Das Inkasso der Mikrosteuer wäre eine risikolose neue Einnahmequelle, die das Finanzergebnis der Banken verbessert.
Die Einführung der Mikrosteuer könnte einen gewissen Rückgang des Zahlungsverkehrs bewirken. Dazu aber zwei Bemerkungen:
Das Volumen des Zahlungsverkehrs ist so gross, dass die drei Steuern Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer und Stempelabgabe, auch bei einem Rückgang ersetzt werden können, weil der Steuersatz der Mikrosteuer flexibel bis zu 5 Promille angesetzt ist.
Die Vorteile einer Mikrosteuer auf dem Zahlungsverkehr sind dermassen eklatant, dass die Mikrosteuer im Ausland früher oder später übernommen wird. Siehe auch Vortrag Ernst Wolff über die Situation der Finanzmärkte:
zum Film auf Youtube
Ja. Alle Zahlungen sind von der Mikrosteuer betroffen, unabhängig davon, ob sie kontobasiert oder wertbasiert sind. Auch Zahlungen in fremder Währung fallen unter die Mikrosteuer.
Bei Devisengeschäften, also beim Tausch von einer Währung in eine andere Währung, fällt die Mikrosteuer auf beiden Seiten an, d.h. bei der Gutschrift und der Belastung. Dies gilt auch bei Devisentermingeschäften. Den Banken wird nicht erlaubt sein, systematische Verrechnungen durchzuführen. Die zugrundeliegenden Transaktionen sind offenzulegen und falls sie nicht elektronisch erfolgen, mit Selbstdeklaration zu versteuern.
Ja. Goldclaimtransaktionen unterliegen der Mikrosteuer. Sie wird beim Belastungskonto und beim Goldclaimkonto belastet.
Die Finanzialisierung der Wirtschaft wurde erst möglich mit dem Aufkommen von Computer und Computerprogrammen. Mit der Finanzialisierung der Wirtschaft haben die Transaktionsvolumen massiv zugenommen und stellen heute das grösste Steuersubstrat dar, das man sich vorstellen kann. Eine geringe Mikrosteuer bewirkt hier bereits grosse Einnahmen. Die Finanzialisierung ist «von blossem Auge» nicht ersichtlich, sie hat für den Normalbürger unbemerkt stattgefunden. Die Entdeckung der Mikrosteuer blieb jenen vorbehalten, die Einblick in die Zusammenhänge und Zusammenspiele innerhalb der Finanzwirtschaft haben.
Eine sehr einfache Steuer muss an ein sehr komplexes, veraltetes System angedockt werden. Die Mikrosteuer beruht auf einer anderen Logik, jede neue Idee braucht Brützeit.
Bei sehr hohen Einkommen ist eine Steuerbelastung kein Problem. Das Gegenteil ist der Fall bei tieferen und mittleren Einkommen. Hier zählt jeder Franken doppelt, jegliche Steuer tut weh und schmälert das Haushaltbudget. Mit der Mikrosteuer werden Einkommen im tieferen und im mittleren Bereich effektiv entlastet.
Die Progression ist heute ein schlechter approach. Mit der automatischen Mikrosteuer werden nicht länger die Falschen falsch besteuert. Bei tiefen und mittleren Einkommen ist sie eine lineare und vor allem eine «schmerzfreie» Steuer, kein Pain Maker wie es die Steuerprogression ist.
Da für viele Haushalte ein Einfachlohn nicht genügt, braucht es einen Zweitverdiener, um das Monatsbudget im Lot zu halten. Hier tut die Steuerprogression speziell weh und ist fehl am Platz. Beispiel mit Steuerrechner Hombrechtikon ZH: Das Einkommen von CHF 50'000 eines Verheirateten wird steuerlich (ohne Mehrwertsteuer) mit CHF 4'000 belastet. Arbeitet der Ehepartner ebenfalls, und steigt das Einkommen auf CHF 100'000, steigt die Steuerrechnung auf CHF 13'000 (und nicht linear auf CHF 8'000). Mit der Progression fällt eine Zusatzsteuer von CH 5'000 an, der Ehepartner arbeitet also über einen Monat nur für die Steuerprogression. Dies ist kein fairer Ansatz.
Nein. Der stereotype Reflex, «die Reichen und Tüchtigen» sollen zahlen ist zu hinterfragen.
Wir brauchen heute Mechanismen zur Rückverteilung von Geldern, nicht zur Umverteilung. Mit der Digitalisierung wächst die Produktivität der Wirtschaft exponentiell. Klassische Arbeitsbereiche verschwinden über Nacht. Neue Arbeitsplätze werden durch Start-ups mit neuen Ideen geschaffen. Ein Start-up ist immer mit Risiko verbunden. Mut und Dynamik der Gründer sind zu belohnen, und nicht mit Administration und Steuerprogression zu ersticken. Die Mikrosteuer entlastet Jungunternehmer administrativ und steuerlich, es verbleiben mehr Investitionskapital und Reserven, um den Aufschwung des Unternehmens zu sichern.
Moderne Geschäftsmodelle sind oftmals nicht kapitalintensiv (z.B. Entwicklung einer App) und können zu enormen Einnahmequellen führen. Zugleich bewirken neue Technologien exponentielles Produktivitätswachstum, das einesteils zur «Wegdigitalisierung» von Arbeitsplätzen führt, zugleich auch zu Konzentration und Verdichtung von Reichtum. Mit dieser Problematik sieht sich insbesondere das Silicon Valley konfrontiert. Die Politik dort sucht nach Mechanismen zur Rückverteilung. Die Mikrosteuer dient als Lösungsansatz.